Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
3.1
Projektträger
1Der Projektträger ist für die Organisation der Projektgruppe zuständig. 2Dazu zählen insbesondere:
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Akquise von Teilnehmern,
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Auswahl und Beauftragung eines Beratungsunternehmens und
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Öffentlichkeitsarbeit.
3Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie zum Beispiel Kammern, Verbände oder Innungen und kommunale Gebietskörperschaften sein. 4Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen. 5Zwischen dem Projektträger und dem beauftragten Beratungsunternehmen darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
3.2
Teilnehmer der Projektgruppe
Folgende Projektgruppenteilnehmer mit Sitz- oder Niederlassung in Bayern können eine Zuwendung erhalten:
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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
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freiberuflich Tätige,
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Organisationen der Wirtschaft, wie zum Beispiel Kammern, Verbände oder Innungen,
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Kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen.