Inhalt

BUMAP
Text gilt ab: 01.07.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Gegenstand der Förderung

1Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. 2Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen – gegebenenfalls auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort – zu einem der folgenden Schwerpunkte:
erstmalige Einführung und Validierung beziehungsweise die einmalige Revalidierung eines Umweltmanagementsystems nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der jeweils gültigen Fassung, im Folgenden EMAS genannt,
erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagementsystems gemäß der Norm DIN EN ISO 14001 ff., im Folgenden ISO 14001 genannt,
erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB),
erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) beziehungsweise die einmalige Teilnahme am ÖKOPROFIT-Klub mit externer Prüfung,
erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements nach den Vorgaben des Leitfadens des Bayerischen Landesamts für Umwelt „Fachliche Anforderungen für den Schwerpunkt Ressourcenmanagement für eine Kreislaufwirtschaft der Zukunft im Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)“ im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT.
3Der Erfolg der Beratungen ist für jeden Teilnehmer der Projektgruppe nachzuweisen (siehe Nr. 7.4).