Inhalt

Text gilt ab: 04.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.03.2025

2.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 16. März 2025 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz über Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung vom 6. April 2001 (AllMBl. S. 172) außer Kraft. 3Die bisherigen Muster nach der in Satz 2 genannten Bekanntmachung dürfen noch bis zum 31. Dezember 2021 verwendet werden.