Inhalt
9.1
1Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und bewilligt die Zuwendung. 2Die Bewilligung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. 3Liegen die Voraussetzungen für eine Zuwendung nicht vor, ist der Antrag abzulehnen.
9.2
Im Zuwendungsbescheid ist insbesondere auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) oder der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die dem Bescheid als Anlage beigefügt werden, hinzuweisen.
9.3
Im Zuwendungsbescheid ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Verwendung von Zuwendungen für andere als die antragsgegenständlichen Krankenhausstandorte ausgeschlossen ist.
9.4
Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2028.
9.5
Die Zuwendung ist im Hinblick auf die Ungewissheit über die Höhe der tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben im Sinne der Nr. 5.2 unter Korrekturvorbehalt festzusetzen.