Inhalt
8.
Bewilligungsbehörde, Antragstellung
8.1
1Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege. 2Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist bis spätestens 30. Juni 2028 bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. 3Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Bewilligungsbehörde abgerufen werden.
8.2
Dem Antrag auf Förderung von Maßnahmen nach Nr. 2.1 Buchst. a bis c sowie vergleichbaren Maßnahmen ist ein strukturelles und medizinisches Gesamtkonzept für das Vorhaben am jeweiligen Standort beizufügen.
8.3
Der Antragsteller hat mit Antragstellung darzulegen, wie die Maßnahme dem Zweck nach Nr. 1 dient.