Inhalt

KleinK-FöR
Text gilt ab: 27.03.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 15.04.2024
10.
Verwendungsnachweis
1Über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist der Bewilligungsbehörde in den Anwendungsfällen der Nr. 6.1 ANBest-P oder Nr. 6.1 ANBest-K entsprechend den dortigen Fristen ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 2Dem Verwendungsnachweis ist eine Bestätigung eines Jahresabschlussprüfers über die der Nr. 1 der Richtlinie zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung vorzulegen. 3Aus der Bestätigung muss sich insbesondere ergeben, dass sämtliche Fördermittel für den bewilligten Zuwendungszweck verwendet wurden. 4Art. 31 Abs. 7 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden.