Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2126.8-G Förderrichtlinie zur Unterstützung kleinerer Krankenhäuser und zum Erhalt von Gesundheitsversorgungsstrukturen im ländlichen Raum (Förderrichtlinie kleinere Krankenhäuser – KleinK-FöR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 15. April 2024, Az. 22b-K9300-2023/3-16 (BayMBl. Nr. 206 )
Bereich erweitern
Teil 1 Inhalt
Bereich erweitern
Teil 2 Verfahren
Bereich erweitern
Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
KleinK-FöR
Text gilt ab: 27.03.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 15.04.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor