Inhalt

Text gilt ab: 04.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7.   Auszahlung

Wegen des Kassenschlusses bei den Staatsoberkassen sind Auszahlungsanträge grundsätzlich bis spätestens 10. Dezember 2025 bei den Regierungen einzureichen.