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Inhaltsverzeichnis
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51. Jahreskrankenhausbauprogramm 2025 des Freistaates Bayern
1. Vorbemerkungen
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2. Jahreskrankenhausbauprogramm 2025
3. Vorwegfestlegungen
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4. Allgemeine Behandlung von Kostensteigerungen
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5. Kostenänderungen im Rahmen einer Teilförderung (Art. 9 Abs. 2 BayKrG)
6. Finanzierung bei vorzeitigem Maßnahmebeginn
7. Auszahlung
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7.
Auszahlung
Wegen des Kassenschlusses bei den Staatsoberkassen sind Auszahlungsanträge grundsätzlich bis spätestens 28. November 2025 bei den Regierungen einzureichen.