Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Vorwegfestlegungen

In den Anlagen 2, 3, 4 und 5 sind die Vorhaben dargestellt, die für eine Aufnahme in die Jahreskrankenhausbauprogramme 2026 bis 2029 eingeplant sind (Vorwegfestlegungen).