3.1
Zweck der Zuwendung
1Ziel ist es, durch Fortbildungsmaßnahmen ehrenamtlichen Helferinnen beziehungsweise Helfern sowie Angehörigen Wissen und Handlungsvorschläge zum Umgang mit HIV-Infizierten an die Hand zu geben. 2Die Gruppe der ehrenamtlichen oder familiären Helferinnen und Helfer leistet einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung von Menschen mit einer HIV-Infektion. 3Die spezifischen Fachkenntnisse von Fachkräften der AIDS-Prävention sollen durch die Fortbildungen aktualisiert und vertieft werden.
3.2
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der in der AIDS-Prävention und -Betreuung Tätigen (ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Angehörige, Fachpersonal) dienen.
3.3
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende fachlich anerkannte Verbände und sonstige nicht kommerzielle Fortbildungsanbieter.
3.4
Zuwendungsvoraussetzungen
1Im Rahmen von geplanten Fortbildungsveranstaltungen legen die Antragsteller eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen (Fortbildungsprogramm) vor. 2Für jede Fortbildungsmaßnahme sind Konzeption und Ziel gemäß den auf der Homepage des StMGP bereitgestellten Erläuterungen auszuweisen. 3Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.
3.5
Art und Umfang der Förderung
3.5.1
Art der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.
3.5.2
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen (Raummiete, Referentenkosten, Fahrtkosten, Material usw.).
3.5.3
Höhe der Zuwendung
1Pro Fortbildungseinheit wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 65 Euro gewährt. 2Eine Fortbildungseinheit umfasst 45 Minuten.
3.5.3.1
Höchstbetrag der Förderung
Bei der Bewilligung ist darauf zu achten, dass sich der Zuwendungsempfänger mit einem angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben an der Finanzierung beteiligt; gegebenenfalls ist der Festbetrag entsprechend anzupassen.
3.5.3.2
Mehrfachförderung
1Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. 2Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich. 3Auch in diesen Fällen hat sich der Zuwendungsempfänger mit einem angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben an der Finanzierung zu beteiligen.