Inhalt

PflStipR
Text gilt ab: 11.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 27.07.2022
8.
Verwendungsnachweis
1Der Zuwendungsempfänger legt der Bewilligungsbehörde eine Bestätigung über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung zur Prüfung vor. 2Diese hat den Vorgaben der VV Nrn. 10.1 und 10.3 zu Art. 44 BayHO i. V. m. Nr. 6.2 ANBest-P und den dort vorgesehenen Mindestinhalten zu entsprechen.