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Inhaltsverzeichnis
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Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Bewilligungsbehörden
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8. Antrags- und Bewilligungsverfahren
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9. Verwendungsnachweis
10. Datenschutz
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Fortbildung-FöR
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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11.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.