Inhalt

Fortbildung-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8. Antrags- und Bewilligungsverfahren

8.1 

1Der vollständige Antrag mit dem Fortbildungsprogramm ist bis spätestens 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 2Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt mit der fristgerechten Antragstellung allgemein als erteilt.

8.2 

Im Bereich der Behindertenhilfe entscheidet die Bewilligungsbehörde nach Eingang des Durchführungsnachweises über die Bewilligung der Zuwendung.