Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der in den benannten Bereichen Tätigen – insbesondere Fachpersonal, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Angehörige – erforderlich sind. 2Dies gilt sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für entsprechende E-Learning-Fortbildungen.