Inhalt

HebNpR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

7.   Rückforderung bei Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit

1Ist die Hebamme nicht mindestens drei Jahre ab Antragstellung freiberuflich tätig, kann die Prämie zeitanteilig für die vollen Kalendermonate, in denen die Hebamme nicht freiberuflich tätig war, zurückgefordert werden. 2Ausgenommen davon sind vorübergehende Unterbrechungen der Tätigkeit, insbesondere aufgrund Krankheit, Pflege naher Angehöriger oder Elternzeit.