HebNpR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
6. Ausschluss der Gewährung der Niederlassungsprämie
Die Gewährung der Niederlassungsprämie nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn die Hebamme für denselben Zweck Zahlungen aus anderen Mitteln des Freistaates Bayern, eines anderen Landes, des Bundes, der EU oder anderer ausländischer Staaten erhält.