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Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
5. Auszahlung
1Das Landesamt prüft die Anträge, teilt den Begünstigten die Gewährung der Niederlassungsprämie schriftlich mit und zahlt diese aus. 2Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, wird dies den Antragstellern ebenfalls schriftlich mitgeteilt.