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HebNpR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

4. Antragstellung

1Der Antrag auf Gewährung der Niederlassungsprämie ist einzureichen beim Landesamt für Pflege (im Folgenden: Landesamt) mit dem auf der Internetseite des Landesamts bereitgestellten Formblatt. 2Dem Antrag sind beizufügen:
a)
ein Identitätsnachweis,
b)
ein Nachweis über die Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes,
c)
ein Nachweis über die Gründung einer Niederlassung in Bayern durch Nachweis über die Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt nach Art. 10 Abs. 3 GDG,
d)
eine „De-minimis“-Erklärung und
e)
eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen.
3Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Gründung der Niederlassung zu stellen.