Inhalt
4. Antragstellung
1Der Antrag auf Gewährung der Niederlassungsprämie ist einzureichen beim Landesamt für Pflege (im Folgenden: Landesamt) mit dem auf der Internetseite des Landesamts bereitgestellten Formblatt. 2Dem Antrag sind beizufügen:
- a)
ein Identitätsnachweis,
- b)
ein Nachweis über die Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes,
- c)
ein Nachweis über die Gründung einer Niederlassung in Bayern durch Nachweis über die Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt nach Art. 10 Abs. 3 GDG,
- d)
eine „De-minimis“-Erklärung und
- e)
eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen.
3Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Gründung der Niederlassung zu stellen.