Inhalt

FöR-StTierGM
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2024

3. Einvernehmen

Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und dem StMWK sowie nach Anhörung des ORH.