Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
1Verpflichtend für Träger sind:
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die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit im LSBTIQ-Netzwerk, dazu zählen insbesondere die zuständigen staatlichen Stellen sowie die anderen Projekte,
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die aktive Teilnahme an etwaigen Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Begleitmaßnahmen sowie an Evaluationsmaßnahmen,
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nachgewiesene Fachexpertise und möglicherweise Vorerfahrung.
2Für die Förderentscheidung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
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die Weiterführung bestehender, bewährter Projekte,
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die Berücksichtigung von Kooperationen,
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nachgewiesene Fachexpertise und möglicherweise Vorerfahrung,
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die Vermeidung von Doppelstrukturen und der Aufbau eines bedarfsorientierten ineinandergreifenden Netzwerks,
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die Berücksichtigung bestehender Regelstrukturen und Hilfesysteme in Bayern sowie
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der überörtliche Bezug der Projekte; grundsätzlich bayernweit, mindestens in den Regierungsbezirken, insbesondere auch im ländlichen Raum.