Inhalt

LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

1Verpflichtend für Träger sind:
die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit im LSBTIQ-Netzwerk, dazu zählen insbesondere die zuständigen staatlichen Stellen sowie die anderen Projekte,
die aktive Teilnahme an etwaigen Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Begleitmaßnahmen sowie an Evaluationsmaßnahmen,
nachgewiesene Fachexpertise und möglicherweise Vorerfahrung.
2Für die Förderentscheidung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
die Weiterführung bestehender, bewährter Projekte,
die Berücksichtigung von Kooperationen,
nachgewiesene Fachexpertise und möglicherweise Vorerfahrung,
die Vermeidung von Doppelstrukturen und der Aufbau eines bedarfsorientierten ineinandergreifenden Netzwerks,
die Berücksichtigung bestehender Regelstrukturen und Hilfesysteme in Bayern sowie
der überörtliche Bezug der Projekte; grundsätzlich bayernweit, mindestens in den Regierungsbezirken, insbesondere auch im ländlichen Raum.