Inhalt

LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen, beziehungsweise deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt. 2Es werden juristische Personen, vorzugsweise mit Sitz in Bayern, für eine Antragstellung berücksichtigt. 3Es werden keine Zuwendungen an natürliche Personen ausgereicht.