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Inhaltsverzeichnis
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Hinweise zu den Einzelförderungen zum Ausbau des LSBTIQ-Netzwerks in Bayern für die zweite Förderperiode 2024 und 2025
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung; Fördersäulen
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
6. Eigenanteil
7. Mehrfachförderung
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8. Antrags- und Bewilligungsverfahren
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9. Verwendungsnachweis
10. Prüfungsrecht
11. Datenschutz
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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10.
Prüfungsrecht
Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen.