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LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6.   Eigenanteil

1Von juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel e.V., gGmbH, GmbH) werden Eigenmittel in angemessener Höhe erwartet. 2Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen) werden Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 % erwartet. 3Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. 4Teilnahmebeiträge, Bußgeldzuweisungen, (projektbezogene) Spenden können als Eigenmittel berücksichtigt werden. 5Eigenleistungen können im Rahmen von Verwaltungsvorschrift Nr. 2.4.1 zu Art. 44 der BayHO berücksichtigt werden.