Inhalt

LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung; Fördersäulen

1Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks nach Maßgabe der Nr. 1 die projektbezogene Durchführung von Maßnahmen im LSBTIQ-Netzwerk Bayern. 2Gefördert werden Maßnahmen in fünf Fördersäulen, die sich nach der ersten Förderperiode bewährt haben:

2.1   Fördersäule 1: Fortbildungen für Fachkräfte

Bayernweites Angebot für Fachkräfte in der Arbeit mit LSBTIQ-Personen sowie deren sozialem Umfeld, insbesondere für Regelstrukturen (zum Beispiel Erziehungsberatung, Schuldienste)
Modulares Fortbildungsangebot (Basiswissen LSBTIQ und bedarfsorientierte Aufbaumodule)

2.2   Fördersäule 2: Anonymisierte Online- und Telefonberatung

Bayernweite psychosoziale Beratung gegen Diskriminierung und Gewalt
Zentrale Anlaufstelle für Verweisberatung
Bayernweites Meldeverfahren Hate Speech
Abstimmung und Einbindung der bestehenden (sozialen) Regelstrukturen und Hilfesysteme in Bayern

2.3   Fördersäule 3: Regionale Beratung und Anlaufstellen

1Psychosoziale Beratung mit überörtlichem Einzugsbereich (mindestens im Bezirk) für LSBTIQ-Personen (Erwachsene), soziales Umfeld und Fachkräfte. 2Bei Minderjährigen erfolgt bei Anliegen zu Transgeschlechtlichkeit oder Intersexualität nach erster Kontaktaufnahme zwingend eine fachliche Einbeziehung einer der örtlichen Erziehungsberatungsstellen. 3Auch bei Beratung zu schwulen, lesbischen oder bisexuellen Themen von Minderjährigen kann die Einbeziehung der Erziehungsberatungsstellen geboten sein. 4Das Vorgehen zum Umgang mit minderjährigen Beratungssuchenden ist deshalb insbesondere unter Einbeziehung der Expertise einer Erziehungsberatungsstelle vor Ort zu vereinbaren. 5Es wird empfohlen, eine Kooperationsvereinbarung mit allen Erziehungsberatungsstellen vor Ort zu schließen. 6Eine Begleitung der weiteren Beratung (multiprofessioneller Ansatz) ist möglich.
Ergänzung bestehender Angebote und Anlaufstellen im Wirkungskreis
Runde Tische zur Bündelung aller Akteure und Akteurinnen und Initiativen im Wirkungskreis
Regionale Netzwerke zu Fachkräften, Regelstrukturen und Hilfesystemen

2.4   Fördersäule 4: (Online-)Informationsmöglichkeiten und Vernetzung bayernweiter und regionaler Akteure und Akteurinnen

1Bayernweites Informationsangebot zu LSBTIQ und Anlaufstellen (Bayernkarte). 2Ziel ist eine faktenbasierte, möglichst neutrale Informationsplattform. 3Meinungsaustausch ist nicht das Ziel dieser Maßnahmen.
Konzeptioneller Ausbau eines qualitativen Netzwerks in Bayern
Vernetzung der in Bayern tätigen LSBTIQ-Selbstorganisationen, Initiativen und Angebote sowie einschlägiger Fachinitiativen
Vernetzung mit den Fachkräften weiterer Regelstrukturen und Hilfesysteme sowie Tätigkeitsfelder
Offenes, neutrales fachliches Forum für die im Netzwerk organisierten Akteure und Akteurinnen, Initiativen, Organisationen und Interessierte

2.5   Fördersäule 5: Modellprojekte

1Besonders erfolgsversprechende Maßnahmen, um (psychosoziale) Beratung oder Unterstützung im Bereich LSBTIQ zu stärken. 2Überörtlicher Einzugsbereich, mindestens Bezirk als Wirkungskreis.
Denkbar ist eine bestimmte Zielgruppenorientierung nach Alter (zum Beispiel Senioren und Seniorinnen), Fachorientierung (zum Beispiel Sozialarbeit) oder Ergänzung der bestehenden Angebote (zum Beispiel Fachberatung zu Transgeschlechtlichkeit für Kinder, Jugendliche und das familiäre Umfeld).