Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2017

3.  Dauer des Praktikums

Für die Dauer des Praktikums gelten folgende Bestimmungen:
Das einjährige Berufspraktikum umfasst nach Abzug einer Zeit von vier Wochen für Erholungsurlaub insgesamt 48 Wochen. Davon sind im Falle des Studiums einer zweiten beruflichen Fachrichtung in dieser Fachrichtung mindestens zwölf Praktikumswochen zu absolvieren.
Das Praktikum kann in Teilabschnitten abgeleistet werden. Die Mindestdauer eines Praktikumsabschnitts beträgt vier Wochen. Nur in Ausnahmefällen kann hiervon auf vorherigen Antrag hin abgewichen werden.
Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit (Wochenarbeitszeit entsprechend Tarifvertrag) abzuleisten.
Ausfallzeiten durch Krankheit oder andere Gründe sind nachzuholen.