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VV-FachV-btuD
Text gilt ab: 01.04.2019

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. März 2019 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 9. Januar 2012 (AllMBl. S. 3) außer Kraft.