1. Zuständigkeit und Verfahren in der modularen Qualifizierung
1.1
1Die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen zum Abschluss von Maßnahmen der modularen Qualifizierung ergibt sich aus den Übersichten der Nr. 3.2 (§ 25 Abs. 2, Abs. 3 FachV-btuD). 2In den Fällen der Nr. 3.2 Satz 4 sind die Behörden nach § 25 Abs. 2 FachV-btuD zuständig; sie können die Organisation und Durchführung von einzelnen Maßnahmen, Lehrinhalten oder Prüfungen auf öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen, Behörden oder sonstige geeignete öffentlich-rechtliche Einrichtungen übertragen.
1.2
1Die nach Nr. 1.1 zuständige Behörde trägt dafür Sorge, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf nach Möglichkeit regelmäßig durchgeführt werden. 2Dem modularen Aufbau ist dabei Rechnung zu tragen.
1.3
1Die oberste Dienstbehörde bestimmt regelmäßig, mindestens einmal pro Beurteilungszeitraum, die Beamtinnen und Beamten, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können. 2Die Zuständigkeit kann auf die Ernennungsbehörden übertragen werden. 3Die zuständige Behörde benachrichtigt anschließend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
1.4
1Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer legt der zuständigen Behörde nach Nr. 1.3 den Entwurf eines persönlichen Qualifizierungsplans zur Genehmigung vor. 2Dieser soll auf der Aus- und Vorbildung und der Berufserfahrung basieren und auf den künftigen Einsatzbereich der Teilnehmerin oder des Teilnehmers vorbereiten. 3Die nach Nr. 1.3 zuständige Behörde genehmigt den persönlichen Qualifizierungsplan und informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Terminierung der zu absolvierenden Maßnahmen. 4Sie informiert den Landespersonalausschuss mindestens zwei Wochen im Voraus über Zeit und Ort der mündlichen Prüfung.
1.5
Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen oder den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, erklären dies gegenüber der zuständigen Behörde.
3. Inhalt und Dauer der modularen Qualifizierung
3.1
1Die modulare Qualifizierung umfasst
- 1.
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 drei überfachliche und zwei fachliche Maßnahmen des entsprechenden Fachgebietes (Gesamtdauer zwischen 120 und 160 UE, dies entspricht 15 bis 20 Tagen nach § 27 Abs. 1 Satz 4 FachV-btuD),
- 2.
für Beamtinnen und Beamte des Fachgebiets Straßenbetrieb und Verkehrsmanagement
- a)
für Ämter bis Besoldungsgruppe A 11 zwei überfachliche und eine fachliche Maßnahme des entsprechenden Fachgebietes (Gesamtdauer einschließlich der Maßnahme nach Buchstabe b)) zwischen 120 und 160 UE, dies entspricht 15 bis 20 Tagen nach § 27 Abs. 1 Satz 4 FachV-btuD),
- b)
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 12 (Beförderung der Beamten nach 2.2) die überfachliche Maßnahme „Controlling, Organisation, Projektmanagement“ und eine zweite fachliche Maßnahme ohne mündliche Prüfung,
- 3.
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 drei überfachliche und drei fachliche Maßnahmen des entsprechenden Fachgebietes (Gesamtdauer zwischen 160 und 200 UE, dies entspricht 20 bis 25 Tagen nach § 27 Abs. 1 Satz 4 FachV-btuD).
2Bei der modularen Qualifizierung nach den Nrn. 1, 2a und 3 schließt jeweils eine fachliche Maßnahme mit einer mündlichen Prüfung ab. 3Zusätzlich ist eine fakultative Teilnahme an bis zu zwei weiteren Maßnahmen als Fortbildung nach Art. 66 LlbG freigestellt.
3.2
1Die folgenden Übersichten enthalten die verpflichtenden und die zur Wahl stehenden Maßnahmen, aus denen – entsprechend den individuellen fachlichen Vorkenntnissen – der persönliche Qualifizierungsplan gemäß Nr. 1.4 zusammengestellt wird. 2Die in den folgenden Übersichten festgelegte Prüfungsmaßnahme kann in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde nach Nr. 1.3 durch eine andere fachliche Maßnahme ersetzt werden, zum Beispiel, wenn dies im Hinblick auf die künftige Verwendung geboten erscheint. 3Darüber hinaus wird geregelt, in welchen Ämtern die Teilnahme an den jeweiligen Maßnahmen frühestens möglich ist. 4Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der modularen Qualifizierung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 FachV-btuD, soweit nicht im Rahmen dieses Konzepts geregelt, werden individuelle Vereinbarungen über die Inhalte der Maßnahmen getroffen, deren Schwierigkeitsgrad sich an den Maßnahmen der folgenden Übersichten orientiert; Nr. 1.4 Sätze 2 und 3 sowie Nr. 3.1 gelten entsprechend. 5Der Qualifizierungsplan dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird dem Landespersonalausschuss zur Genehmigung vorgelegt. 6Zwischen dem Beginn der ersten Maßnahme und dem Ende der letzten Maßnahme soll mindestens ein Zeitraum von sechs Monaten, bei der modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 mindestens ein Zeitraum von zwölf Monaten liegen.
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene
Übersicht 1.1:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10, A 11 (nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 FachV-btuD) bzw. A 12 (Fälle nach Nr. 2.2)
überfachliche Maßnahmen
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht
|
30 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
A 9
|
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
A 9, für Fälle der Nr. 3.12 b: A 11
|
Controlling und Organisation, Projektmanagement
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
A 9
|
Kommunikation, Konflikte, Besprechungen, Führungspraxis, Präsentation
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
A 9
|
Überfachliches Seminar mit dem Schwerpunkt, Führung (Besprechungstechnik, Führungspraxis, Gesprächsführung, Kundenorientierung)
|
16 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 1.2:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Hoch- und Städtebau
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Öffentliches Baurecht
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Projektmanagement, Fachrecht
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Planung, Übung
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 1.3:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Maschinenwesen
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Projektmanagement Bauen und Energie, verzahnte Themen zum Hochbau
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Grundlagen in Auslegung und Planung von TGA(M)-Anlagen, Projektabwicklung, Energie, Fachrecht
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Controlling, Gebäudebewirtschaftung, Planung von TGA(M)-Anlagen
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 1.4:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Elektrotechnik
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Grundlagen in öffentlichem Baurecht und Energierecht, verzahnte Themen zum Hochbau
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Grundlagen in Auslegung und Planung von elektrotechnischen Anlagen und Aufzugsanlagen, sowie Energie und Fachrecht
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Planung und Übung
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 1.5:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Block 1: Schwerpunkt Planung und Bau, Unterhaltungs- und Betriebsdienst
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Block 2: Schwerpunkt Planung und Bau, Unterhaltungs- und Betriebsdienst
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Block 3: Schwerpunkt Fachrecht und Straßenverwaltung
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 1.6:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Wasserwirtschaft
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Gewässerkunde, Gewässer-, Grundwasser- und Bodenschutz, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt staatliche und nichtstaatliche Wasserwirtschaft (Abwicklung von Vorhaben), Gewässerunterhaltung, Vergaberecht
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Technische Gewässeraufsicht, Warndienste, Haushaltsrecht und Haushaltsabwicklung
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 1.7:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Technischer Umweltschutz
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Technischer Umweltschutz mit Schwerpunkt Fachrecht
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Technischer Umweltschutz mit Schwerpunkt in der Praxis 1
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Technischer Umweltschutz mit Schwerpunkt in der Praxis 2
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 1.8:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Naturschutz- und Landschaftspflege
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Ergänzung des Fachwissens
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Verknüpfung von Fachwissen mit den Kenntnissen über Recht und Verwaltung
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 9
|
Fachpraktischer Lehrgang Spezielle fachliche und rechtliche Ausbildung in Naturschutz und Landschaftspflege
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifizierungsebene
Übersicht 2.1:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
überfachliche Maßnahmen
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 12
|
Verwaltungsmanagement, Haushaltsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
A 12
|
Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht
|
34 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
A 12
|
Soziale Kompetenz
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
A 12
|
Vertiefung Führungskompetenzen
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 2.2:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Hochbau und Fachgebiet Städtebau
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 13 (bzw. auch in A 12, wenn Maßnahme nicht verpflichtend ist)
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Fachrecht, Hochbau 1
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Hochbau, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 13 (bzw. auch in A 12, wenn Maßnahme nicht verpflichtend ist)
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Städtebau, Städtebauförderung und Bauordnung
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilungen Städtebau, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 13 (bzw. auch in A 12, wenn Maßnahme nicht verpflichtend ist)
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Wohnungsbau
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Wohnungswesen, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Projektmanagement
|
18 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Vergabe, Organisation
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Hochbau 2
|
20 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Maßnahme verpflichtend: abhängig vom späteren Einsatzgebiet, mündliche Prüfung nur in einer Maßnahme
Übersicht 2.3:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Maschinenwesen und Elektrotechnik
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 13 (bzw. auch in A 12, keine Pflichtmaßnahme)
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Elektrotechnik
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Elektrotechnik, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 13 (bzw. auch in A 12, keine Pflichtmaßnahme)
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Maschinenwesen 2
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilungen Maschinenwesen, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Maschinenwesen 1
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Projektmanagement, Führung
|
18 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Vergabewesen und Baudurchführung
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Maßnahme verpflichtend: abhängig vom späteren Einsatzgebiet, mündliche Prüfung nur in einer Maßnahme
Übersicht 2.4:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 13
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenbetriebsdienst / Verkehr (Technik)
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Straßenbau, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Ingenieurbau
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenplanung
|
16 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau, Städtischer Ingenieurbau
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt fachbezogene Rechtsgebiete
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenplanung
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
A 12
|
Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenbau / -technik
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 2.5:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Wasserwirtschaft
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 13
|
Wasserbau, integriertes Wasserressourcenmanagement, Finanzierung staatlicher Vorhaben
|
30 bis 36 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Wasserwirtschaft, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 12
|
Controlling, Qualitätsmanagement, Projektmanagement und Organisation im Wasserbau
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 12
|
Monitoring, Wasserhaushalt, Warndienste, Umgang wassergefährdende Stoffe
|
16 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 12
|
Gewässerschutz und Abwasserentsorgung
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 12
|
Wasserversorgung, Grundwasser- und Bodenschutz, Abfall
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 12
|
Wasserrecht des Bundes und des FS Bayern, EU-Richtlinie (z.B. WRRL, HWRM-RL)
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
A 12
|
fachbezogene Rechtsgebiete
|
30 bis 36 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme
|
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Übersicht 2.6:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Technischer Umweltschutz
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 12
|
Grundzüge und rechtliche Grundlagen des Technischen Umweltschutzes
|
40 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
|
A 12
|
Technischer Umweltschutz, Konkrete Einfallbearbeitung
|
40 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Wahlmaßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
|
A 12
|
Fortbildungsmaßnahmen oder Fachtagungen, Seminare zu Themen des technischen Umweltschutzes
|
8 bis 40 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend
|
Öffentlich rechtliche Einrichtungen i.S.v.
§ 25 Abs. 2 FachV-btuD
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Die fachlichen Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des späteren Einsatzgebiets nach Möglichkeit an der nächsthöheren Behörde (Ministerium, Regierung oder Landesamt Umwelt) zu absolvieren.
Für die mündliche Prüfung ist eine zwei- bis vierwöchige Hospitation an der entsprechenden Durchführungsbehörde, die der Vermittlung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten dient, Voraussetzung.
Übersicht 2.7:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege
Beginn der Maßnahme ab
|
Inhalt der Maßnahme
|
Dauer der Maßnahme
|
Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
|
durchführende Stelle
|
A 12
|
Grundzüge des Naturschutzes und der Landschaftspflege
|
40 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
|
A 13
|
Naturschutz und Landschaftspflege,
Konkrete Einzelfallbearbeitung
|
40 UE
|
Mündliche Prüfung durch Fachabteilung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Maßnahme verpflichtend
|
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
|
A 12
|
Fortbildungsmaßnahmen oder Fachtagungen, Seminare zu Themen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
|
8 bis 40 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend
|
Öffentlich rechtliche Einrichtungen i.S.v.
§ 25 Abs. 2 FachV-btuD
|
UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten
Die fachlichen Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des späteren Einsatzgebiets nach Möglichkeit an der nächsthöheren Behörde (Ministerium, Regierung oder Landesamt Umwelt) zu absolvieren.
Für die mündliche Prüfung ist eine zwei- bis vierwöchige Hospitation an der entsprechenden Durchführungsbehörde, die der Vermittlung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten dient, Voraussetzung.