Inhalt

DEMTeil
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Sonstiges

5.1   Ausnahmeregelungen

Das StMGP kann Ausnahmen von den in dieser Richtlinie getroffenen Bestimmungen zulassen.

5.2   Öffentlichkeitsarbeit

1Grundsätzlich sind alle Publikationen im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen und Arbeiten mit dem Vermerk zu versehen: „gefördert durch den Bayerischen Demenzfonds“. 2Dabei ist das Logo des Bayerischen Demenzfonds zu verwenden. 3Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten müssen einen Hinweis auf die Förderung durch den Bayerischen Demenzfonds enthalten. 4Das StMGP und die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds haben das Recht, die Maßnahmen und Arbeiten auch selbst der Öffentlichkeit vorzustellen.