Inhalt

DEMTeil
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4. Organisation des Bayerischen Demenzfonds

4.1 Geschäftsstelle

1Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds ist beim LfP angesiedelt. 2Sie sammelt Anträge und Bewerbungen, berät die Antragstellerinnen und Antragsteller, organisiert die Sitzungen des Expertengremiums und fertigt deren Ergebnisprotokolle.

4.2 Expertengremium

4.2.1 Zusammensetzung und Allgemeines

1Das Expertengremium besteht aus fachkundigen Personen. 2Ihre Zahl soll sechs nicht überschreiten. 3Den Vorsitz des Expertengremiums hat das StMGP. 4Die Mitglieder werden vom StMGP jeweils für eine dreijährige Amtszeit berufen. 5Wiederberufungen und längere Amtszeiten sind zulässig. 6Die Mitglieder sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. 7Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. 8Den Mitgliedern des Expertengremiums wird für die Teilnahme an den Sitzungen auf Antrag beim LfP eine Erstattung von Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.

4.2.2 Beschlussfassung 

1Das Expertengremium beschließt mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden.