Inhalt

DEMTeil
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds

Die Generierung von praxisrelevanten Erkenntnissen zur Verbesserung der Lebenssituation Betroffener und ihrer An- und Zugehörigen wird gefördert.

2.1 Preisträgerinnen und -träger

1Jährlich können Preise für wissenschaftliche Arbeiten, wie Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationen vergeben werden. 2Preisträgerinnen und -träger können Autorinnen und Autoren sein, die sich im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zuhause leben, und ihren An- und Zugehörigen befassen.

2.2 Auszeichnungsvoraussetzungen

Die Auszeichnung der wissenschaftlichen Arbeit setzt voraus, dass diese
a)
einen Bezug zu Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweist sowie
b)
zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist und die Abgabe nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

2.3 Preise

1Die Preise bestehen jeweils aus einer Urkunde und einer Geldprämie in Höhe von 1 000 Euro. 2Vergeben werden bis zu drei Preise pro Jahr. 3Die Preisträgerinnen und -träger werden vom Expertengremium nach Nr. 4.2 festgestellt. 4Wenn keine geeignete Arbeit vorliegt, wird der Preis nicht verliehen.

2.4 Zuständigkeit

1Zuständige Behörde ist das LfP. 2Die Preisverleihung erfolgt durch das StMGP in Kooperation mit der Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds.

2.5 Bewerbung

1Bewerbungen für die Auszeichnung einer wissenschaftlichen Arbeit sind mit dem entsprechenden Antragsformblatt des LfP mit einem Exemplar der Arbeit und einer Zusammenfassung der Inhalte und Hintergründe der Arbeit einzureichen. 2Stichtag für die Bewerbung als Preisträgerin oder -träger eines Jahres ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres. 3Entsprechende Informationen werden auf der Homepage der Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds bereitgestellt sowie über Pressemitteilungen veröffentlicht.