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WahlJuAVBek2023
Text gilt ab: 15.08.2023

5.   Mustervordrucke

1Zur Erleichterung der Wahlen, die nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz und der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz durchzuführen sind, wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen (MuWahlPersVBek) vom 2. August 2023 (BayMBl. Nr. 389) hingewiesen. 2Sie ist neben der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) auch im Behördennetz abrufbar.