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Text gilt ab: 01.07.1985
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7. 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Ausübung von Befugnissen in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Mai 1961 (JMBl S. 69), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 23. Oktober 1969 (JMBl S. 197), außer Kraft.