Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Ausübung von Befugnissen in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter
1.
2.
3.
Bereich erweitern
4.
5.
6.
7.
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.1985
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
6.
Die Zuständigkeit zur Übertragung oder Genehmigung von Nebentätigkeiten und zu deren Widerruf bestimmt sich nach den für die Beamten geltenden Vorschriften.