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  • Beißvorfall
  • Beißvorfall mit rechtskräftigem Strafbefehl hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung
  • die in § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind (sog. Kampfhunde)
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  • Pflicht zur Erbringung eines Nachweises der Abgabe an einen geeigneten Halter
  • Unbefristete Haltungsuntersagung von Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm (sog. große Hunde) und Hunde
  • Zuverlässigkeit des Hundehalters
  • Zuverlässigkeitsbedenken gegenüber Hundehalter
  • Zwangsgeldandrohungen bzgl.:

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