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Text gilt ab: 01.01.2017
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2034.4-B

Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts für Arbeitnehmer und Auszubildende in der Staatsbauverwaltung

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 16. November 2016, Az. IIZ2-0311-001/08

(AllMBl. S. 2182)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts für Arbeitnehmer und Auszubildende in der Staatsbauverwaltung vom 16. November 2016 (AllMBl. S. 2182)

Regierungen
Autobahndirektionen
Landesbaudirektion Bayern
Staatliche Bauämter
Die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden werden für den Bereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung wie folgt geregelt: