Inhalt
4.
Inhalt der Stellenbewirtschaftung
Zu der Stellenbewirtschaftung im Sinne der Nrn. 2 und 3 gehören insbesondere:
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die Einstellung,
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die Eingruppierung,
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die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer, die zu einer Änderung der Entgeltgruppe führt,
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die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, die zur Gewährung einer persönlichen Zulage führt,
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die Versetzung,
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die Abordnung,
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die Zusage der Umzugskostenvergütung,
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Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen,
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die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung, Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten,
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Bewilligung von Altersteilzeitarbeit,
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die Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus,
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die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.