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Bekanntmachung zur Anpassung der in § 9 Abs. 3 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung enthaltenen Höchstbeträge an das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021
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[Schlussformel]
Inhalt
BayNVAnpBek 2020/2021/2022
Text gilt ab: 01.01.2020
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Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.