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Bekanntmachung zur Anpassung der in § 9 Abs. 3 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung enthaltenen Höchstbeträge an das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2017/2018
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[Schlussformel]
Inhalt
BayNVAnpBek 2017/2018
Text gilt ab: 01.01.2018
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Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.