Inhalt

BSatVV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 26.08.2020
1.
Geltungsbereich
1Diese Bekanntmachung gilt für Beamtinnen, Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern (Bedienstete). 2Für Richterinnen und Richter ist Satz 1 entsprechend anwendbar, soweit die richterliche Unabhängigkeit hiervon unberührt bleibt.