Inhalt

Text gilt ab: 08.04.2021
Fassung: 24.03.2021
1.
Rechtsgrundlagen
1Die Grundsätze für die dienstliche Beurteilung, die Leistungsfeststellung und die fiktive Laufbahnnachzeichnung der Beamten und Beamtinnen ergeben sich aus Art. 17a und Teil 4 LlbG sowie aus Art. 30 Abs. 3 und Art. 66 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG). 2Die nähere Ausgestaltung der dienstlichen Beurteilungen und der Leistungsfeststellung regeln die Abschnitte 3 und 5 der VV-BeamtR sowie Nr. 30 und 66 der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes).