Inhalt
96.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 15. November 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 14. November 2024 tritt die Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 7. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 188) außer Kraft.
3Diese Bekanntmachung ist erstmals für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2026 anzuwenden. 4Für vorher stattfindende Gemeinde- und Landkreiswahlen ist die Bekanntmachung vom 7. Mai 2019 weiterhin anzuwenden.
5Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 14. November 2034 außer Kraft.