Inhalt

GLKrWBek
Text gilt ab: 17.07.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.11.2034
Fassung: 24.10.2024
94.
Anlagen
1Die Verwendung der Anlagen zu dieser Bekanntmachung wird empfohlen. 2Abweichungen stellen für sich allein keinen Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften dar.