Inhalt

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Text gilt ab: 15.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.11.2034
Fassung: 24.10.2024
94.
Anlagen
1Die Verwendung der Anlagen zu dieser Bekanntmachung wird empfohlen. 2Abweichungen stellen für sich allein keinen Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften dar.