Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
1.
1Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte gewährt. 2Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen. 3Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. 4Entsprechende Handlungsansätze dienen – auch mit Blick auf die demografische Entwicklung – dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume.