Inhalt
13.
Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen, Aktenaussonderung
Die Aufbewahrungs- und Speicherfristen sowie die termingerechte Aktenaussonderung sind unter Beachtung der Richtlinien für die Führung polizeilicher personenbezogener Sammlungen und des Aussonderungskonzeptes IGVP zu gewährleisten.