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ZertiBek-mTAN
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2010-F

Zertifizierung von mTAN als Authentifizierungsverfahren im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes
(Zertifizierungsbekanntmachung-mTAN – ZertiBek-mTAN)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 2. Dezember 2022, Az. 76-C 2803-6/156

(BayMBl. Nr. 725)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Zertifizierung von mTAN als Authentifizierungsverfahren im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes (Zertifizierungsbekanntmachung-mTAN – ZertiBek-mTAN) vom 2. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 725)

1. Zertifizierung

1Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Folgendes bekannt:
2Die Webanwendung KM-eGovCenter der cit GmbH wird als Authentifizierungsverfahren zertifiziert.
3Die Anwendung erzeugt eine mobile Transaktionsnummer (mTAN), die per Short Message Service (SMS) an ein Mobiltelefon gesendet wird. 4Die technische und organisatorische Prüfung der Anwendung ergab, dass sie dem Stand der Technik entspricht.
5Nach Anhörung der obersten Dienstbehörden gemäß § 4 Abs. 3 BayEGovV werden keine Schriftformerfordernisse von der Zertifizierung ausgenommen.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor