Inhalt

ZertiBek-mTAN
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zertifizierung

1Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Folgendes bekannt:
2Die Webanwendung KM-eGovCenter der cit GmbH wird als Authentifizierungsverfahren zertifiziert.
3Die Anwendung erzeugt eine mobile Transaktionsnummer (mTAN), die per Short Message Service (SMS) an ein Mobiltelefon gesendet wird. 4Die technische und organisatorische Prüfung der Anwendung ergab, dass sie dem Stand der Technik entspricht.
5Nach Anhörung der obersten Dienstbehörden gemäß § 4 Abs. 3 BayEGovV werden keine Schriftformerfordernisse von der Zertifizierung ausgenommen.