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EfADBek
Text gilt ab: 15.06.2023
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2010-D

Anbindung von EfA-Diensten
(EfADBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 26. Mai 2023, Az. StMD-6260-5-28-5

(BayMBl. Nr. 295)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales über die Anbindung von EfA-Diensten (EfADBek) vom 26. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 295)

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales macht im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration bekannt:

1.   Abweichende Form der Anbindung nach Art. 29 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Digitalgesetzes

1Die sogenannten EfA-Dienste sind nicht verpflichtend an das bayerische Bürgerkonto anzubinden, wenn eine Anbindung an das Nutzerkonto des Bundes besteht. 2Die EfA-Dienste im Sinne des Satz 1 können zusätzlich an das bayerische Bürgerkonto angebunden werden.

2.   Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Dr. Hans Michael Strepp
Ministerialdirektor