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Anbindung von EfA-Diensten
1. Abweichende Form der Anbindung nach Art. 29 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Digitalgesetzes
2. Inkrafttreten
[Schlussformel]
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EfADBek
Text gilt ab: 15.06.2023
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2.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.