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Text gilt ab: 01.07.2005
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8. In-Kraft-Treten, Laufzeit, Außer-Kraft-Treten

8.1

Die Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung aufgenommen.

8.2

Nach Außer-Kraft-Treten der Dienstvereinbarung wegen Kündigung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung, längstens ein Jahr, weiter.
München, den 12. Mai 2005
Bayerisches Staatsministerium
der Justiz
Klotz
Ministerialdirektor
Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Schmid
Vorsitzender
Hauptrichterrat
Herrler
Vorsitzender
Hauptstaatsanwaltsrat
Stern
Vorsitzender
Anlagenverzeichnis zur Dienstvereinbarung: 1
Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG für das Personal- und Stellenverwaltungssystem DIAPERS.GX,
Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG für das Rechtsreferendare-Ausbildungs-System (RAS) mit
Anlage 1 (DIAPERS-Datenstruktur für Version RAS 1.0 – Informix) und
Anlage 2 (Art der regelmäßig zu übermittelnden Daten und deren Empfänger).

1 [Amtl. Anm.:] Von der Veröffentlichung der Anlagen wurde abgesehen.