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ISMSR
Text gilt ab: 15.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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2003.4-I

Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften
(ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 7. März 2022, Az. E5-1681-7-10

(BayMBl. Nr. 194)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften (ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR) vom 7. März 2022 (BayMBl. Nr. 194), die durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 710) geändert worden ist

Vorbemerkung
1Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften. 2Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT‑Systemen und Daten umzusetzen. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.